Öffnungszeiten

Wir haben zur Zeit leider geschlossen, wir sind ab 11:00 Uhr wieder für Sie da. Unser Bestellsystem nimmt bis dahin Ihre Vorbestellungen entgegen.

Erklärung zum Fahrtkostenausgleich

Beispielrechnung für einen Fahrtkostenausgleich:

Ihr Mindestbestellwert liegt zum Beispiel bei € 39,00. Wenn Ihr Bestellwert unterhalb dieser Grenze liegt, so werden 60% der verbleibenden Differenz aufgerechnet.
 
Beispiel:
 
Sie bestellen eine Pizza im Wert von € 9,50. Der Mindestbestellwert Ihres Ortes beträgt € 39,00. So ergiebt sich folgende Rechnung:
 
Mindestbestellwert - Bestellwert = Differenz
 
€ 39,00 - €  9,50 = € 29,50
 
Differenz x 60%
= € 29,50 x 60%
= € 17,70
 
Es werden € 17,70 aufgerechnet.
 
Bei einem Mindestbestellwert von € 7,00 wird die Differenz voll aufgerechnet.
 
Beispiel:
 
Sie bestellen eine Gericht im Wert von € 5,50. Der Mindesbestellwert Ihres Ortes beträgt € 7,00. So ergiebt sich folgende Rechnung:
 
Mindestbestellwert - Bestellwert = Differenz
 
€ 7,00 - € 5,50
= € 1,50
 
Es werden € 1,50 aufgerechnet.
 
Ihre Bestellung ist rein griechisch oder chinesisch:

Bei einer rein griechischen oder chinesischen Speisenbestellung liegt der Mindestbestellwert bei € 10,00 und wir berechnen eine Anfahrtspauschale in Höhe von 60% des Mindestbestellwertes. Bei Selbstabholung müssen wir eine Extrapauschale von € 1,00 erheben! Bei größeren Bestellmegen erfragen Sie bitte die Anfahrtskosten telefonisch, da dann individuelle Rabatte möglich sind.

 
Bei Selbstabholung erhalten Sie günstigere Konditionen auf alle italienischen Speisen.